+++Allgemeinverfügung zur allgemeinen Schließung von Geschäften+++
Ab 19.03.2020 0:00 Uhr bis einschließlich 20.04.2020 gilt unter anderem das nachfolgende. Zu den Einzelheiten beachten Sie bitte die Allgemeinverfügung in der Anlage zu dieser Information.
!!! Grundsätzlich sind alle Geschäfte geschlossen. !!!
Ausnahmen gelten für den Einzelhandel für Lebensmittel,
Wochenmärkte,
Abhol- und Lieferdienste,
Getränkemärkte,
Apotheken,
Sanitätshäuser,
Drogerien,
Tankstellen,
Banken und Sparkassen,
Poststellen,
Frisöre,
Reinigungen,
Waschsalons,
der Zeitungsverkauf,
Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfs-märkte und
der Großhandel.
Für diese Bereiche sind die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
Gaststätten im Sinne des Sächsischen Gaststättengesetzes in der Fassung der Be-kanntmachung vom 3. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 198, zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 26. April 2018, SächsGVBl. S. 198), Personalrestaurants und Kantinen sowie Mensen und Cafés der Hochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen im Freistaat Sachsen dürfen für den Publikumsverkehr nur zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet werden, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Stehplätze sind so zu gestalten, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.
Erlaubt ist auch der Außer-Haus-Verkauf durch Gaststätten bzw. ein entsprechender Liefer- und Abholservice ohne zeitliche Beschränkung.
Kontakt
Stadt Colditz
Bürgerservice
Markt 1
04680 Colditz
Telefon: 034381/838-0
Fax: 034381/838-22