+++Verbot sämtlicher Veranstaltungen+++Auch Spielplätze werden geschlossen+++
18. 03. 2020
Ebenfalls ab 19.03.2020 bis 20.04.2020 werden alle Spielplätze geschlossen und es gilt ein allgemeines Veranstaltungsverbot.
Veranstaltungen im privaten oder familiären Bereich (wie etwa Hochzeiten, Trauerfeiern und vergleichbare Veranstaltungen) sind bis zu einer Zahl von 100 Teilnehmenden von der Untersagung ausgenommen.
Für Veranstaltungen unter freiem Himmel können Ausnahmegenehmigungen bei der Versammlungsbehörde (Landkreis Leipzig) beantragt werden. Damit gilt die Allgemeinverfügung des Landrates vom 13.03.2020 NICHT mehr.
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