Stadt und Altstadtsanierung
Altststadtsanierung Colditz
Stadterneuerung ist nicht nur ein Beitrag zur Verschönerung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Förderung der örtlichen Wirtschaft!
Die Stadt Colditz wurde 1991 in das Bund-Länder-Programm "Städtebauliche Erneuerung" (SEP) und in das Landessanierungsprogramm (LSP) des Freistaates Sachsen aufgenommen. Die Finanzierung dieser Programme erfolgt anteilig über den Bund, den Freistaat und die Kommunen. Zu dieser Zeit wurde begonnen, den sich darstellenden Gebäudezustand, die vorhandene Infrastruktur sowie den Zustand der Straßen und Plätze in der Altstadt auf zu nehmen und die Ergebnisse in einem Bericht - Vorbereitende Untersuchung - zu erfassen. Darin wurden auch Vorstellungen entwickelt und Lösungsansätze für eine nachhaltige Verbesserung aufgezeigt, so dass am 01. April 1993 das Sanierungsgebiet "Altstadt" nach dem Baugesetzbuch mit Beschluss des Stadtrates förmlich festgelegt werden konnte.
Die Stadt Colditz setzte sich dabei folgende Ziele im Rahmen der Städtebaulichen Erneuerung und mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln:
- Gestaltung der historischen Plätze - Markt, Untermarkt, Topfmarkt, Sophienplatz als - attraktive Bereiche mit Handels-, Dienstleistungs- und Gewerbeeinrichtungen
- Erhaltung der gewachsenen Baustruktur durch umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Wohnumfeldverbesserung durch Aufwertung der Innenhofbereiche und gezielte Verkehrsberuhigung im Innenstadtbereich
- Instandsetzung/Neugestaltung von Erschließungsanlagen, insbesondere Schaffung von öffentlichen Parkierungsflächen
Für die Umsetzung dieser Ziele wurde ein Zeitraum von ca. 17 Jahren mit einem Kostenaufwand von 11,2 € veranschlagt.
Zur Verwirklichung dieser Ziele, die den Interessen und Bedürfnissen der Bürger der Stadt Colditz gerecht werden sollen, ist die Privatinitiative eines jeden Bürgers gefragt.
In den vergangenen Jahren wurden bisher in den genannten Programmen insgesamt 9,1 Mio. € (davon 3,0 Mio. € Eigenmittel der Stadt Colditz) für die Erreichung der gesteckten Ziele aufgewandt. Der Anteil für private Maßnahmen betrug dabei 2,8 Mio. €. Zur Straßen- und Platzgestaltung und Schaffung von öffentlichen Stellplätzen wurden anteilig 2,9 Mio. € eingesetzt.
Privatinitiative ist ein wichtiger Motor der Stadterneuerung. Deshalb unterstützt die Stadt Colditz auch weiterhin Bürger bei ihren Bauvorhaben. Der Fördermitteleinsatz in den unterschiedlichen Bereichen der Stadt soll dabei so erfolgen, dass sich die privaten Interessen mit den städtebaulichen Zielstellungen ergänzen.
Welche Voraussetzungen sollten für eine Förderung vorliegen?
- Lage im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
- Einhaltung der Sanierungsziele, sowie der denkmalpflegerischen Anforderungen
- Restnutzungsdauer des Gebäudes nach Modernisierung und Instandsetzung mindestens 30 Jahre
- Modernisierungs- und Instandsetzungskosten sollen grundsätzlich weniger als 70% eines vergleichbaren Neubaus betragen
- der Ausstattungsstandard des sozialen Wohnungsbaus sollte gewährleistet sein
- es sind nur Maßnahmen zuwendungsfähig, die vor Beginn der Baumaßnahmen mit der Stadt Colditz schriftlich vereinbart werden
Welche Maßnahmen sind zuwendungsfähig?
- Instandsetzung von Dach und Fassade
- Trockenlegung des Mauerwerks
- Schwammsanierung
- Reparatur von Fenstern und Türen
- Wärmedämmung der Fassade
- ausnahmsweise die Erneuerung von Fenstern und Türen, soweit die Fenster nur über Einfachverglasung verfügen oder Fenster und Türen irreparable Schäden aufweisen
- notwendige Objektplanung
- eigenständige, kleinteilige, Gebäudeprägende Maßnahmen
- Maßnahmen zur Gewährleistung der Standsicherheit von Gebäuden
- Maßnahmen zur Instandsetzung von Außenanlagen
sowie zur Freilegung von Grundstücken
- Abbruchmaßnahmen nicht erhaltenswerter Gebäude/baulicher Anlagen
Wie erhalten Sie eine Förderung?
- Sie führen ein Vorgespräch mit dem Bauamt der Stadt bzw. dem Sanierungsträger zur Klärung
- ob die geplanten Maßnahmen den Sanierungszielen entsprechen und
- welche Fördermöglichkeiten in Frage kommen. - Sie beauftragen einen Architekten oder Sachverständigen mit der Erstellung einer Modernisierungsplanung (Lageplan, Kostenschätzung, Flächenzusammenstellung Wohnen/Gewerbe) und legen einen Grundbuchauszug zum Nachweis der Eigentümerschaft vor.
Je Gewerke können drei Angebote ausführender Fachunternehmen anstelle von Planungsleistungen eingereicht werden. Die Angebote sollten zweckmäßigerweise von Unternehmen aus der Region eingeholt werden. - Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Bereitstellung von Fördermitteln und legen die unter Ziffer 2 benannten Unterlagen bei. Danach erfolgt eine Prüfung der eingereichten Unterlagen entsprechend den geltenden Förderbestimmungen und die Erarbeitung eines Entscheidungsvorschlages
- Der Technische Ausschuss der Stadt Colditz entscheidet über eine mögliche Förderung
- Der Vertrag wird mit Ihnen und der Stadt abgestimmt und hiernach von Ihnen und der Stadt unterzeichnet. Im Vertrag werden u.a. Maßnahmenbeginn, Umfang und Dauer der Maßnahmen, Höhe der Förderung und Auszahlungsmodalitäten vereinbart.
- Nach Abschluss der Baumaßnahmen erstellen Sie eine Zusammenfassung der angefallenen Kosten und reichen diese mit den hierzu gehörenden Rechnungsbelegen (Originale) beim Bauamt zur Prüfung ein. Die Originalbelege erhalten Sie nach Prüfung zurück.
- Bauamt und Sanierungsträger erstellen eine Schlussrechnung, welche Ihnen zugeht und von Ihnen nach Ihrer Prüfung gegenzuzeichnen ist. Nach Unterzeichnung ist die Maßnahme abgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass vor Abschluss der Fördervereinbarung nicht mit der Maßnahme begonnen werden darf, da sonst leider eine Förderung nicht mehr möglich ist.
Anfragen, Anregungen, Hinweise richten Sie bitte an:
Stadtverwaltung Colditz
Bauamt
Markt 1
04680 Colditz
Tel: 034381 / 83821 - Frau Gläser
oder
Haus- und Städtebau GmbH Geschäftsstelle Sachsen
Königsbrücker Str. 31-33
01099 Dresden
0351 / 8082824 - Herr Kirchhefer
Kontakt
Stadt Colditz
Bürgerservice
Markt 1
04680 Colditz
Telefon: 034381/838-0
Fax: 034381/838-22