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+++Erweiterung der Notbetreuung in Kitas und Schulen+++Gültig ab 24.03.2020+++

23. 03. 2020

Die Staatsregierung hat die Allgemeinverfügung „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Einstellung des Betriebs von Schulen und Kindertageseinrichtungen“ neu gefasst. Diese tritt bereits morgen, am Dienstag, dem 24. März 2020 in Kraft und ersetzt die bisherige Allgemeinverfügung vom 18. März 2020 zur Schließung von Schulen und Kitas.


Wesentlichste Änderung gegenüber dem bisherigen Verfahren ist die Regelung, dass ein Anspruch auf Notbetreuung nun auch dann besteht, wenn nur ein Personensorgeberechtigter im Gesundheitswesen sowie im Bereich der ambulanten bzw. stationären Pflege oder im Polizeivollzugsdienst tätig ist und aufgrund dienstlicher und betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass in der Übersicht der Sektoren der Kritischen Infrastruktur der Rettungsdienst vom Bereich Sicherheit und Ordnung in den Bereich der Gesundheitsversorgung verschoben wurde und damit von der Neuregelung umfasst wird.
Zudem wurde die Übersicht in einigen Punkten erweitert, so dass nunmehr z. B. auch Banken und Sparkassen sowie betriebsnotwendiges Personal von Krankenkassen und der Rentenversicherung, Bergsicherungsbetriebe und Grubenwehren, die Binnenschifffahrt und die sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur erfasst werden. Der Bereich Ernährungswirtschaft wurde um die Landwirtschaft ergänzt.

 

Bitte beachten Sie hierfür das neu gefasste Abfrageformular für die Notbetreuung, welches Sie hier herunterladen können.

Weiterhin steht zum Download bereit, die ergänzte Liste der kritischen Infrastruktur und die neue Allgemeinverfügung.

 

Kontakt

Stadt Colditz

Bürgerservice

Markt 1
04680 Colditz

Telefon: 034381/838-0

Fax: 034381/838-22