+++Allgemeine Hygiene-Vorgaben+++gültig ab 20.04.2020+++
17. 04. 2020
Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus
Zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus bei der schrittweisen Lockerung der anlässlich der Corona-Pandemie erlassenen Maßnahmen wurden durch die Sächsische Staatsregierung zahlreiche Regelungen getroffen.
- Alle Gebote und Regeln, die derzeit im öffentlichen Leben gelten, sind auch innerhalb von Einrichtungen umzusetzen.
- Folgende besondere Regelungen werden getroffen:
- Hygieneregeln im Zusammenhang mit der Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen/Lebensmittel (u.a. kalte, warme Speisen, Getränke, Eis) sowie dem Betrieb von Personalrestaurants und Kantinen
- Hygieneregeln für Ladengeschäfte aller Art
- Hygieneregeln für Fachbibliotheken und Archive
- Hygieneregeln für notwendige Übernachtungsangebote, z. B. für Geschäftsreisende
- Hygieneempfehlungen für Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Vorbereitung und Durchführung der Kammerprüfungen für das laufende Ausbildungsjahr
- Weitere Hygieneschutzmaßnahmen bleiben vorbehalten.
- Diese Allgemeinverfügung tritt am 20. April 2020 in Kraft. Sie gilt zunächst bis einschließlich 3. Mai 2020.
Die jeweiligen Regelungen entnehmen sie bitte dem beigefügten Dokument bzw. dem folgenden Link: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygiene-2020-04-17.pdf
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