Erhebung von Elternbeiträgen für Kita- und Hortbesuch
Ab dem 18.05.2020 entfällt die Notbetreuung in Kitas und Horteinrichtungen. Es dürfen somit alle Kinder wieder die Einrichtungen besuchen.
Damit entsteht auch wieder die Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge. Für die Eltern, die ihre Kinder bereits in der Notbetreuung hatten ändert sich nichts. Diese musten bereits wieder die Beiträge zahlen.
Für die Eltern, deren Kinder ab 18.05.2020 erstmals wieder in den Einrichtungen betreut werden, wird der hälftige Mai-Beitrag fällig.
Die Regelung zur Kostenfreistellung bis 24.05.2020 entfällt, da die Einrichtungen nun schon eine Woche früher wieder öffnen.
In Colditz und unseren Ortschaften bieten alle Träger mindestens eine 9-Stunden-Betreuung an. Wobei deutlich herausgehoben werden muss, dass die Belastung der Erzieher sehr hoch sein wird. Sie haben kaum noch Pausen und müssen teilweise bis zu 9 Stunden pro Tag durcharbeiten, um die Bereuung entsprechend der Hygieneschutzvorgaben realisieren zu können. Wir appellieren daher an alle Eltern, diese Mehrbelastung zu berücksichtigen.
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