Neue Friedensrichterin, Neuer Friedensrichter ab April 2023 gesucht
Die Stadt Colditz sucht ab April 2023 eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter.
Dieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder interessierte Einwohner übernehmen, ausgeschlossen sind jedoch Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizbedienstete. Sie sollten mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein.
Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch wiedergewählt werden.
Die Stadt/Gemeinde kann von den Bewerbern eine schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 2 bis 5 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes vorliegen, und die Erteilung einer Einwilligung in die Auskunftseinholung beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes verlangen.
Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und Sühneversuche durchzuführen. Die Palette der Schlichtungsthemen reicht dabei von Nachbarschaftsstreitigkeiten über Ärger mit dem Vermieter bis hin zu Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Wer in Colditz oder einem der 25 Ortsteile wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 13.03.2023 bei der Stadt Colditz, Markt 1, 04680 Colditz, zu bewerben.
Nähere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin oder des Friedensrichters erhalten interessierte Einwohner über Frau Meyer, unter der Rufnummer 034381 838 500.Für Interessierte bietet die Stadtverwaltung zunächst einen unverbindlichen Besprechungstermin nach vorheriger Absprache an.
Kontakt
Stadt Colditz
Bürgerservice
Markt 1
04680 Colditz
Telefon: 034381/838-0
Fax: 034381/838-22