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Schöffenwahljahr 2023

16. 03. 2023

 

 

Die Stadtverwaltung möchte auf die bevorstehende Schöffenwahl hinweisen und das Interesse an diesem Ehrenamt wecken. Die Amtsperiode erstreckt sich von 2024 bis 2028. Es kann nur von Deutschen im Alter von 25 bis 70 Jahren ausgeübt werden.

Folgende Fähigkeiten sollten die Bewerberin und der Bewerber mitbringen:

 

  • Soziale Kompetenz,
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen,
  • Logisches Denkvermögen und Intuition,
  • Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen,
  • Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen,
  • Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen,
  • Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien,
  • Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung,
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit.

 

Sie möchten mehr erfahren? Schauen Sie auf die Webseite www.schoeffenwahl 2023.de

 

Die Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen erfolgt durch die Stadt Colditz. Dem Stadtrat werden die eingehenden Bewerbungen und Vorschläge zur Entscheidung vorgelegt. Die Aufstellung der Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen erfolgt durch das Landratsamt.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen bis zum 12.05.2023 bei der

 

Stadtverwaltung Colditz

Markt 1

04680 Colditz

 

ein. Die Formulare zur Aufnahme in die jeweilige Vorschlagsliste finden Sie auf der Webseite der Stadt Colditz https://www.colditz.de/schoeffenwahl2023 oder www.schoeffenwahl2023.de.

Gern senden wir Ihnen den Antrag auch per E-Mail zu oder geben Ihnen persönlich ein Formular in der Verwaltung. Telefon: 034381.838-503; E-Mail:

 

 

 

 

Robert Zillmann

Bürgermeister

 

Kontakt

Stadt Colditz

Bürgerservice

Markt 1
04680 Colditz

Telefon: 034381/838-0

Fax: 034381/838-22