Öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplans „PVA ehem. Porzellanwerk Colditz“ der Stadt Colditz
Der Stadtrat der Stadt Colditz hat in seiner Sitzung am 06.07.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „PVA ehem. Porzellanwerk Colditz“ in der Fassung vom 22.05.2023 gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss 1148-2023).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „PVA ehem. Porzellanwerk Colditz“ befindet sich auf den Flächen des ehemaligen Porzellanwerks südlich der Kernstadt von Colditz zwischen der Bundesstraße 107 und der Zwickauer Mulde. Das Plangebiet stellt sich aktuell überwiegend als Brachfläche mit sukzessivem Gehölzaufwuchs und Resten der ehemaligen Nutzung dar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist unterteilt in zwei Teilbereiche mit einer Gesamtfläche von 3,94 Hektar und umfasst die Flurstücke 566/19 (teilweise), 581/1, 581/2, 582/2 (teilweise) und 582/3 in der Gemarkung Colditz. Die Lage des Plangebiets ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
02.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023
während der nachfolgenden Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Colditz, Markt 1, 04680 Colditz aus.
Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit seiner Begründung und der Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet auf folgenden Seiten verfügbar:
https://www.colditz.de/bplan-pv-anlage
und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an oder erfolgen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Fläche
- derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
- Konversionsfläche auf einem ehemaligen Industriestandort
- Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Versiegelung
Boden
- Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
- Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
- Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen
Wasser
- Schutzbedürftigkeit des Grund- und Oberflächenwassers
- Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung und den Abfluss von Niederschlagswasser
- Teilweise Lage des Plangebietes im Überschwemmungsgebiet der Zwickauer Mulde
- Festsetzung einer hochwasserangepassten und erosionssicheren Bauweise
Klima/Luft
- Klimatische Bedingungen im Plangebiet
- Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
Biotope und Flora
- Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
- Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
- Waldumwandlung einer Waldfläche von 0,5 ha
Fauna und biologische Vielfalt
- Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten auf Grundlage durchgeführter Kartierungen und einer Potentialabschätzung sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppen Säugetiere, Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Reptilien, Wirbellose, Fische, Spinnen-, Krebs- und Weichtiere, Farn- und Blütenpflanzen
- Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung
Landschaft-/Ortsbild
- Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung
Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
- Vorhabenbedingte Emissionen (Schall, elektrische Felder, Blendung)
- keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
- Beschreibung von Maßnahmen zum Blendschutz
Kultur- und Sachgüter
- Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
- Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
Sonstige Angaben
- Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
- Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
- Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
- Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
- Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen
In den vorliegenden Stellungnahmen aus den Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf die Niederschlagswasserbeseitigung und Versickerungsfähigkeit des Bodens, die Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Zwickauer Mulde, die Betroffenheit des Vorranggebietes vorbeugender Hochwasserschutz, Altlasten, Bodenschutz und Abfallrecht, sowie den Immissionsschutz (Blendung, Lärm) hingewiesen. Im Plangebiet befindet sich eine 0,5 ha große Waldfläche entsprechend § 2 Abs. 1 SächsWaldG, für die eine Waldumwandlung erforderlich wird.
Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Stadt Colditz auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Colditz, 07.07.2023
Robert Zillmann
Bürgermeister
Bild zur Meldung: Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „PVA ehem. Porzellanwerk Colditz“ (Quelle: RAPIS 03/2023)
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