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Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024

Stadt Colditz, den 23. 01. 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024 ist Super-Wahltag. Rund 7000 Colditzer/Innen bestimmen einen neuen Stadtrat. 

Neben unseren lokalen Wahlen sind außerdem die Mitglieder des Kreistages des Landkreises Leipzig sowie des Europaparlamentes zu wählen. Erstmals in 2024 dürfen alle Deutschen sowie EU-Staatsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, ab 16 Jahren an der Europawahl als Wähler teilnehmen.

 

1. Wahlvorschlag einreichen

Die Wahlvorbereitungen laufen auf Hochtouren. Die Parteien und Wählervereinigungen müssen zunächst ihre Kandidatinnen und Kandidaten nominieren. Dabei ist die Sächsische Kommunalwahlordnung (SächsKomWO)  – insbesondere § 16 ff SächsKomWO – und das Sächsische Kommunalwahlgesetz (SächsKomWG) zu beachten.

 

Wahlvorschläge können am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl und bis spätestens 04.04.2024 um 18.00 Uhr beim Gemeindewahlausschuss der Stadt Colditz eingereicht werden. 

Folgende Unterlagen sind gefordert:

  • Wahlvorschlag nach Muster der Anlage 16 SächsKomWO

  • Erklärung des/der Bewerbers/ Bewerberin sowie Bescheinigung der Wählbarkeit nach Muster der Anlage 17 SächsKomWO

  • Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber sowie Versicherung an Eides statt nach Muster der Anlage 19 Sächs KomWO/ Anlage 20 SächsKomWO

Weitere (optional) einzureichende Unterlagen:

  • Gültige Satzung der Partei oder Wählervereinigung, wenn eine mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung oder Partei einen Wahlvorschlag einreichen möchte, deren Satzung NICHT der Bundeswahlleiterin mitgeteilt worden ist (HIER ist nachzulesen, welche Satzungen vorliegen)

  • Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über das Wahlrecht jeden Unterzeichners/ jeder Unterzeichnerin eines Wahlvorschlages einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung nach dem Muster der Anlage 21 SächsKomWO

  • Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Abs. 3 SächsKomWG von ausländischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern

 

Unterstützungsunterschriften (zu beachten: § 6b SächsKomWG i.V.m. § 17 SächsKomWO)

Für Wahlvorschläge, die einer bestimmten Anzahl an Unterstützungsunterschriften bedürfen, legt der/ die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses ein Unterstützungsverzeichnis nach dem Muster der Anlage 22 SächsKomWO an und legt dieses nach Einreichung des Wahlvorschlages zur Unterschriftsleistung aus. Wahlberechtigte, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, können während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung Ihre Unterschrift bis 04.04.2024 um 18.00 Uhr leisten.

 

Kontakt zur Gemeindewahlleitung

Stadtverwaltung Colditz
Tel.: 034381 838-0
E-Mail:             



Weiterführende Informationen zur Europa- und Kreistagswahl finden Sie hier:

Europawahl: Deutschland - Wie wähle ich? (europa.eu)

Kreistagswahl:

 

 

Kontakt

Stadt Colditz

Bürgerservice

Markt 1
04680 Colditz

Telefon: 034381/838-0

Fax: 034381/838-22