Bekanntmachung des Planungsverbandes Region Chemnitz über die Aufstellung des Raumordnungsplans Wind als sachlichen Teilregionalplan und über die Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung
Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz hat am 20. Juni 2023 beschlossen, zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe, der Ausweisung von mindestens 2 % der Regionsfläche als Vorranggebiete Wind gemäß § 3 WindBG und § 4a SächsLPlG, einen Raumordnungsplan Wind als sachlichen Teilregionalplan aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Raumordnungsplans Wind umfasst das gesamte Gebiet des Planungsverbandes Region Chemnitz, bestehend aus der Kreisfreien Stadt Chemnitz sowie dem Erzgebirgskreis, dem Landkreis Mittelsachsen, dem Vogtlandkreis und dem Landkreis Zwickau.
Bei der Aufstellung des Regionalplans wird gemäß § 8 Abs. 1 ROG eine Umweltprüfung durchgeführt. Die durchzuführende Umweltprüfung umfasst gemäß § 2 Abs. 2 SächsLPIG auch die Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes.
Die öffentlichen Stellen werden gemäß § 9 Abs. 1 ROG i. V. m § 6 Abs. 1 SächsLPlG aufgefordert, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Ferner soll der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts gemäß § 8 ROG und gemäß § 2 Abs. 2 SächsLPlG ermittelt und festgelegt werden (Scopingverfahren zur Umweltprüfung).
Die Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 9 Abs. 1 ROG von der Aufstellung unterrichtet und hat bereits in diesem frühen Stadium des Planverfahrens Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Planung und zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung in der Zeit vom 16. Februar 2024 bis zum 5. April 2024
zu äußern und Stellungnahmen abzugeben.
Dazu werden im oben genannten Zeitraum die Unterlagen (Rahmenbedingungen, Hauptziele, Bestimmung des Suchraums, erstes Planungskriterium) für die Erstellung des Raumordnungsplans Wind und für die durchzuführende Umweltprüfung die Unterlagen für das Scoping im Internet unter https://www.pv-rc.de/cms/ropw_9_1.php veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in dieser Zeit in der Verbandsgeschäftsstelle des Planungsverbandes Region Chemnitz, Werdauer Straße 62,
08056 Zwickau, Haus 4, Eingang D, 2. OG zu den nachfolgend genannten Zeiten
Montag, Mittwoch 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag, Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zur Einsicht aus.
Stellungnahmen zu den genannten Unterlagen können bis zum 5. April 2024 an den Planungsverband Region Chemnitz übermittelt werden
- über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen
https://mitdenken.sachsen.de/ropw-chemnitz oder
- per E-Mail an oder
- per Post an den Planungsverband Region Chemnitz, Verbandsgeschäftsstelle,
Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau oder
- zur Niederschrift in der Verbandsgeschäftsstelle des Planungsverbands der
Region Chemnitz, Besucheranschrift Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau zu den oben genannten Dienstzeiten.
Im Ergebnis der Beteiligung an der Ausarbeitung wird der vollständige Entwurf des Raumordnungsplans Wind und des Umweltberichtes erarbeitet. Die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit erhalten danach Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gemäß § 9 Abs. 2 ROG. Dies wird rechtzeitig bekannt gemacht.
Zwickau, den 25. Januar 2024
gez. Dirk Neubauer
Landrat
Verbandsvorsitzender
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