Baurecht für wichtigen Verkehrsknotenpunkt in Colditz
Die Landesdirektion Sachsen hat den Ausbau des Kreuzungsbereichs der Bundesstraßen 176 und 107 im Stadtgebiet von Colditz im Landkreis Leipzig genehmigt. Damit besteht Baurecht für die Anpassung dieses wichtigen Verkehrsknotenpunkts.
Die Baumaßnahme soll Verkehrsströme effizienter lenken und die Sicherheit für Verkehrsteilnehmer erhöhen. Kernpunkt des Vorhabens ist die Umgestaltung der weniger befahrenen B 176 sowie die Verbesserung der Verkehrsführung auf der stark frequentierten B 107. Dazu sind unter anderem die Verbreiterung der B 107 auf 6,50 Meter und die Errichtung einer Verkehrsinsel als Überquerungshilfe auf der B 176 geplant. Um die Sicherheit für Fußgänger entlang der Bundesstraße zu erhöhen, ist zudem die Erweiterung des Gehwegs auf der Ostseite der B 107 auf eine Breite von bis zu 2,50 Meter geplant.
Die beiden im Baubereich befindlichen Bushaltestellen entlang der B 107 werden barrierefrei ausgebaut. Die dort vorhandenen Gehwege werden mit 2,50 Metern deutlich breiter und mit einem zusätzlichen Fahrgastunterstand auf der Westseite ausgestattet. Durch die Anhebung der Warteflächen und die Ausstattung mit Bodenindikatoren sind die Bushaltestellen künftig auch für Menschen mit Sehbehinderungen und Mobilitätseinschränkungen uneingeschränkt nutzbar.
Bei der erteilten Genehmigung handelt es sich um die 4. Planänderung im Ausbauverfahren der B 176 und der B 107 in Colditz. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragte im Januar 2024 die Änderung des ursprünglichen Plans von 2007, um der gegenwärtigen Verkehrssituation vor Ort besser zu entsprechen und den Kreuzungsbereich nach aktuellen Maßgaben sicher und barrierefrei für alle Verkehrsteilnehmer zu gestalten.
Die Plangenehmigung wird dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, als Trägerin des Vorhabens und den vom Vorhaben Betroffenen zugestellt.
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